Je nach Beschaffenheit des Untergrundes und Belastung der Verkehrsfläche erfolgt die Auflagerung der Stahlbeton-Schlitzrinnen auf unterschiedliche Weise. Rinnen der Klasse D 400 entsprechen Typ I der DIN EN 1433, das heißt sie benötigen kein lastabtragendes Fundament um in eingebautem Zustand die auftretenden Belastungen abtragen zu können. Sie sind auf einem sorgfältig verdichteten Kies-Sand- oder Schotterbett (Frostschutzschicht) sowie einer Sauberkeitsschicht aus Beton aufzulagern. Rinnen der Klasse F 900 entsprechen Typ M der DIN EN 1433. Sie sind auf einem statisch berechneten Stahlbetonfundament aufzulagern. Ist eine Einwirkung von Feuchtigkeit und Tausalz auf das Fundament nicht auszuschließen, so ist mindestens die Betongüte C 25/30 LP XC 2, XF 2, XA 1 oder C 30/37 XC 2, XF 2, XA 1 zu wählen. In Fällen, in denen kein tausalzhaltiges Wasser zum Fundament gelangen kann, ist mindestens ein C 25/30 XC 2, XF 1, XA 1 einzubauen.
Die der statischen Berechnung zugrunde gelegten Kennwerte für das Planum unter dem Fundament bzw. der Sauberkeitsschicht sowie gegebenenfalls die Mindestabmessungen und die Mindestbewehrung des Fundamentes gehen aus den Regelzeichnungen Einbau und Auflager der jeweiligen Belastungsklasse hervor. Diese Vorgaben sind unbedingt einzuhalten.
Bei Belastungsklasse F 900 ist die Verbindung zwischen Rinne und Fundament mit einem geeigneten raumbeständigen Montage- oder Vergussmörtel herzustellen. Die Mörtelfuge muss mindestens der Festigkeitseigenschaft eines C 25/30, höchstens derer eines C 40/50 entsprechen. Kann eine späterer Feuchtigkeitszutritt zu dieser Fuge nicht ausgeschlossen werden, so ist auf die Frost- bzw. Frosttausalzbeständigkeit des Mörtels zu achten.
Wird der Unterbau bei Schächten der Klasse F 900 aus Betonteilen für Straßenabläufe nach DIN 4052 hergestellt, so sind diese mit einer Ummantelung aus Ortbeton zu versehen.