Geeignetes Hebezeug (Autokran oder Bagger), ausgelegt nach den Örtlichkeiten und dem Gewicht des schwersten Schachtteils.
Vorschriftsmäßige Anschlagmittel z.B. Gurte, Stahlstangen oder Klammern bei Aufbauschächten. Seilösen bei den Unterteilen und Deckenplatten der Topfschächte.
Zementmörtel nach DIN 1045-2:2001-07, Seite 24, Abschnitt 5.3.8(1 oder MöFix-Schachtbaumörtel