EINSATZ IN TUNNELS

Nach RABT (Richtlinien für die Ausstattung von Straßentunneln) und ZTV – Tunnel (zusätzliche technische Vertragsbedingungen – Tunnel) sind im Katastrophenfall ausgeflossene brennbare Flüssigkeiten in Stahlbeton – Schlitzrinnen aufzunehmen und über Schächte mit tagwasserdichten und ausschleudersicheren Abdeckungen abzuleiten.

Hier hat sich bei zahlreichen Baumaßnahmen die Verwendung von Stahlbeton – Schlitzrinnen in Verbindung mit Tauchwandschächten bewährt.