WARTUNGSANLEITUNG FÜR SCHACHTABDECKUNGEN

Um die Gebrauchsfähigkeit zu sichern müssen alle Schachtabdeckungen fachgerecht bedient und sorgfältig gewartet werden.

  • min. 1 x jährlich
  • bei extremen Belastungen ½ jährlich

Die Deckel der Schachtabdeckungen müssen immer mit geeignetem Hebezeug
(z.B. Mönninghoff Universal-Deckelheber) beidseitig und senkrecht aufgenommen werden.

Folgende Wartungsarbeiten sind grundsätzlich durchzuführen:

  1. Nach Entnahme der Deckel müssen die Kontaktflächen im Rahmen und die Deckelunterseite von allen Anhaftungen und losen Schmutz gereinigt werden.
  2. Sollten die dämpfenden Einlagen verschlissen, gerissen oder anderweitig beschädigt sein, müssen diese erneuert werden.
  3. Generell sind bei jedem Begehen die Kontaktflächen zu prüfen und grundsätzlich vor dem Schließen zu reinigen.
  4. Verriegelung / Gewinde fetten


Checkliste

1. Zustandskontrolle - geschlossene Abdeckung:

  • Allg. Sauberkeit / Verschmutzung
  • Freie / saubere Fuge der Abdeckung (zwischen Deckel und Rahmen)
  • Klapperfreier Sitz des Deckels
  • Kraftschlüssiger und bündiger Verbund zur Oberfläche
  • Setzungen
  • Mechanische Beschädigungen
  • Beton oder Stahl zeigt Risse
  • Risse im Asphalt
  • Deckel liegt tiefer als der Rahmen
  • Asphalt liegt tiefer als die Abdeckung
  • Asphalt liegt höher als die Abdeckung

2. Zustandkontrolle - nach dem Öffnen der Schachtabdeckung

Folgende Details müssen u.a. auf Funktionalität, Verschmutzung und Beschädigung geprüft werden:

  • Auflager Deckel (dämpfende Einlage, Rundeisen)
  • Verriegelung im Deckel und Winkel im Rahmen (Schraubenkopf, Gewinde)
  • Mörtelfuge Abdeckung – Schacht (keine Hohlräume – Kellenprobe, Abplatzungen)
  • Mörtelfugen und Beton (Fugenglattstrich, Risse, Abplatzungen)

Hinweis:

Unsere anwendungstechnische Beratung, mündlich, bildlich oder in Schriftform erfolgt nach bestem Wissen.
Diese beruht auf unserer Erfahrung und gilt als unverbindlicher Hinweis.
Bitte prüfen Sie, inwieweit sich unser Produkt für den jeweiligen Einsatzzweck eignet.
Die Verwendung, Verlegung und Verarbeitung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. des Verwenders.

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