Start » Kabelbau » Abzweigkästen » Klein-Abzweigkasten 30 × 30 cm i. L. Klasse B 125
Modularer Kabelschacht aus Beton C 35/45 nach DIN 1045 mit 30 × 30 cm Lichtmaß. Belastungsklasse B 125 (begehbar, 12,5 t Prüflast), Schacht komplett nur 176 kg – bemessen nach DIN Fachbericht 101 und DIN 4085.
Der Klein-Abzweigkasten B 125 ist die Einstiegsgröße im Abzweigkasten-Programm. Mit dem quadratischen Lichtmaß von 30 × 30 cm und einem Gesamtgewicht von 176 kg lässt er sich ohne Hebezeug auf der Baustelle handhaben – geeignet für beengte Situationen in Gartenbau, Landschaftsbau und Straßenbeleuchtung.
| Schachtaufbau befahrbar | Gewicht |
|---|---|
| Deckel 30/30 cm i. L. Kl. B 125 | 11 kg |
| Deckelrahmen 30/30 cm i. L., Kl. B 125, 17 cm | 41 kg |
| Zwischenrahmen, 28 cm | 55 kg |
| Kastenrahmen, 28 cm | 40 kg |
| Bodenrahmen, 5 cm | 29 kg |
| Schacht komplett | 176 kg |
Die schwerste Einzelkomponente (Zwischenrahmen, 55 kg) lässt sich auf jeder Baustelle manuell oder mit einfachstem Hebezeug handhaben. Kein Kran und kein Spezialtransport erforderlich.
Durch zusätzliche Zwischenrahmen (28 cm) lässt sich die Einbautiefe in 28-cm-Schritten erweitern. Standardtiefe entspricht einem Rahmen – ausreichend für die typischen 40 bis 60 cm Gartenbautiefe.
Der 5 cm flache Bodenrahmen (29 kg) erlaubt gezieltes Ablaufen von Sickerwasser in den Untergrund – ideal bei gut durchlässigen Böden im Garten- und Landschaftsbau.
Die kompakteste Variante im Abzweigkasten-Programm des Betonwerks Wernau mit nur 30 × 30 cm Lichtmaß. Die Bezeichnung „Klein“ grenzt ihn von den Standardformaten 65 × 40, 65 × 60, 80 × 40 und 110 × 80 cm ab.
Lichtmaß („i. L.“ = im Lichten) 30 cm × 30 cm (quadratisch). „Lichtmaß“ bezeichnet die nutzbare freie Kammerabmessung innen, ohne Wandstärke.
Belastungsklasse nach DIN EN 124: Prüflast 12,5 t, geeignet für Gehwege, Radwege, Fußgängerzonen, PKW-Parkflächen und Garten- und Landschaftsbau – begehbar, aber nicht für Fahrzeugverkehr zugelassen.
Die Baugrube wird mit einer verdichteten Sand- oder Kiestragschicht von 10 bis 15 cm Stärke planeben vorbereitet. Auf die Sohle wird zunächst der Bodenrahmen abgesetzt und waagerecht ausgerichtet. Kastenrahmen (28 cm), Zwischenrahmen (28 cm) und Deckelrahmen (17 cm) werden nacheinander mit Zementmörtel nach DIN 1045-2 oder MöFix-Schachtbaumörtel vermörtelt (Fugendicke ≥ 1,0 cm). Frisch verlegte Fugen dürfen nicht mit Vibrationsplatten überwalzt werden. Die Verfüllung erfolgt lagenweise bis 30 cm unter Oberkante Geländeoberfläche.
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Lichtmaße 30 × 30 cm i. L. – die kleinste Variante im Abzweigkasten-Programm. Mit dieser Kammergröße ist der Klein-Abzweigkasten für einzelne Abzweige und kleine Verteilungen ausgelegt, nicht für Spleißmuffen oder größere Kabelbündel.
Der komplette Schacht wiegt 176 kg und besteht aus Deckel (11 kg), Deckelrahmen 17 cm (41 kg), Zwischenrahmen 28 cm (55 kg), Kastenrahmen 28 cm (40 kg) und Bodenrahmen 5 cm (29 kg). Die schwerste Einzelkomponente wiegt nur 55 kg.
Mit einem Zwischenrahmen (28 cm), Kastenrahmen (28 cm) und 17 cm Deckelrahmen sowie Bodenrahmen ergibt sich eine typische Einbautiefe von etwa 0,7 bis 0,8 m. Durch zusätzliche Zwischenrahmen kann die Tiefe in 28-cm-Schritten erweitert werden.
Gartenbau (Magnetventile für Bewässerung, Außensteckdosen), Straßenbeleuchtung (Anschluss einzelner Laternen), Hausanschluss (Übergabepunkt für einzelne Gebäude). Für Fahrzeugverkehr ist die befahrbare Variante D 400 zu verwenden.
Die Variante B 125 ist ein reiner Fußgängerschacht (176 kg) mit leichter Bauweise. Die Variante D 400 ist mit verstärktem Deckel (44 kg statt 11 kg), verstärktem Bodenrahmen (8,5 cm statt 5 cm) und befahrbarer Abdeckung für Fahrzeugverkehr bis 40 t Prüflast ausgelegt (199 kg gesamt).
Durch Sollbruchstellen (Aussparungen) im Kastenrahmen oder durch nachträgliche Kernbohrungen. Nach der Kabeleinführung werden die Öffnungen mit Mörtel oder elastischer Dichtmasse fachgerecht verschlossen.
Beton C 35/45 nach DIN 1045, Bemessung nach DIN Fachbericht 101 (Einwirkungen) und DIN 4085 (Erddruck). Die Schachtabdeckung B 125 entspricht DIN EN 124 und DIN 1229.